====== Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes) ====== Regel 10 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz. **Regel 10 EPGVO** Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst die folgenden Abschnitte: (a) ein [[schriftliches Verfahren]]; (b) ein [[Zwischenverfahren]], während dessen auch eine Zwischenanhörung mit den Parteien stattfinden kann; (c) ein [[mündliches Verfahren]], das, vorbehaltlich der Regeln 116.1 und 117, eine mündliche Verhandlung der Parteien einschließt, sofern das Gericht nicht mit Zustimmung der Parteien auf eine mündliche Verhandlung verzichtet; (d) ein [[Schadensersatzverfahren]], welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann; (e) ein [[Kostenfestsetzungsverfahren]]. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.