====== Verfahrensabschnitte (summarisches Verfahren) ====== Regel 205 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass einstweilige Maßnahmen im Wege des summarischen Verfahrens durchgeführt werden, das ein schriftliches und ein mündliches Verfahren umfasst. **Regel 205 EPGVO** Einstweilige Maßnahmen werden im Wege des summarischen Verfahrens durchgeführt, das die folgenden Abschnitte umfasst: (a) ein schriftliches Verfahren und (b) ein mündliches Verfahren, das eine mündliche Anhörung der Parteien oder einer der Parteien beinhalten kann. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.