====== Verfahrensabschnitte (Ex-parte-Verfahren) ====== Regel 85 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Verfahrensabschnitte für Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts, die im Rahmen der Ausführung der in Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 genannten Aufgaben ergangen sind. Regel 85.1 EPGVO -> [[Verfahrensabschnitte für Klagen gegen Entscheidungen des Amtes]] \\ Beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte, die ein solches Verfahren umfasst. Regel 85.2 EPGVO -> [[Ausnahmen von den Verfahrensabschnitten]] \\ Legt fest, welche Regeln nicht für eine beschleunigte Klage gegen eine Entscheidung des Amtes gelten. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 6 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 6 – KLAGEN GEGEN ENTSCHEIDUNGEN DES EUROPÄISCHEN PATENTAMTS IN AUSFÜHRUNG DER AUFGABEN GEMÄSS ARTIKEL 9 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1257/2012|Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts in Ausführung der Aufgaben gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf von Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts.