====== Verfahrensabschnitte (Ex-parte-Verfahren) ====== Regel 85 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Verfahrensabschnitte für Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens und des mündlichen Verfahrens. Regel 85 (1) EPGVO -> [[Schriftliches Verfahren, Zwischenverfahren und mündliches Verfahren]] \\ Beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte, die eine Klage gegen eine Entscheidung des Europäischen Patentamts durchläuft. Regel 85 (2) EPGVO -> [[Ausnahmen für beschleunigte Klagen]] \\ Legt fest, dass bestimmte Regeln nicht für beschleunigte Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts gelten. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.