====== Verfahren vor dem Gericht erster Instanz ====== Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz des [[Einheitliches Patentgericht|Einheitlichen Patentgerichts]] (EPG) ist der erste Schritt zur Klärung und Entscheidung von Patentstreitigkeiten im europäischen Kontext. Es zielt darauf ab, eine harmonisierte Rechtsprechung für Streitigkeiten zu [[Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung|Patenten mit einheitlicher Wirkung in Europa]] zu gewährleisten. Teil 1 des EPGVO [-> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#TEIL 1 – VERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ|Verfahren vor dem Gericht erster Instanz]]] beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des [[schriftliches Verfahren|schriftlichen Verfahrens]], des [[Zwischenverfahren|Zwischenverfahrens]], des [[mündliches Verfahren|mündlichen Verfahrens]], des Verfahrens zur [[Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung]] sowie des [[Kostenfestsetzungsverfahren|Kostenfestsetzungsverfahrens]] und der [[Prozesskostensicherheit]]. Es werden detaillierte Regeln für die Einreichung von Klagen und Erwiderungen, die Durchführung von Anhörungen und die Entscheidung über Anträge festgelegt. ===== siehe auch ===== -> [[Einheitliches Patentgericht]] \\ Ist als Teil des Einheitspatentsystems ein internationales Gerichtssystem, das für Streitigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patenten, einschließlich des Einheitspatents, zuständig ist.