====== Verfahren ====== Der erste Teil der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) [-> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#TEIL 1 – VERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ|Verfahren vor dem Gericht erster Instanz]]] beschreibt die verschiedenen [[Verfahrensabschnitte]] vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens, des Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit. Regel 10 EPGVO [-> [[Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)]]] beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens, einschließlich des [[schriftliches Verfahren|schriftlichen Verfahrens]], des [[Zwischenverfahren|Zwischenverfahrens]], des [[mündliches Verfahren|mündlichen Verfahrens]] und des [[Schadensersatzverfahren|Verfahren zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung|Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung]] sowie des [[Kostenfestsetzungsverfahren|Kostenfestsetzungsverfahrens]] und der [[Prozesskostensicherheit]]. Die verschiedenen Verfahren, die in der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) behandelt werden, umfassen unter anderem: -> [[Verletzungsverfahren]] \\ Das Verfahren zur Durchsetzung der Rechte aus einem Patent bei vermeintlichen Verletzungen. -> [[Nichtigkeitsverfahren]] \\ Verfahren zur Annullierung eines Patents, wenn behauptet wird, dass das Patent wegen fehlender Neuheit, mangelnder erfinderischer Tätigkeit oder aus anderen Gründen ungültig ist. -> [[Verfahren auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Eine Person kann feststellen lassen, dass eine spezifische Handlung keine Patentverletzung darstellt. -> [[Verfahren auf Zahlung einer Lizenzvergütung]] \\ Bezogen auf Lizenzvereinbarungen, bei denen eine Partei eine angemessene Vergütung für die Nutzung eines Patents beansprucht. -> [[Verfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts]] \\ Beschwerden gegen Entscheidungen, die im Rahmen der im Artikel 9 der Verordnung (EU) N° 1257/2012 genannten Aufgaben ergangen sind. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#TEIL 1 – VERFAHREN VOR DEM GERICHT ERSTER INSTANZ|Verfahren vor dem Gericht erster Instanz]] \\ Beschreibt die verschiedenen Verfahrensabschnitte vor dem Gericht erster Instanz, einschließlich des schriftlichen Verfahrens, des Zwischenverfahrens, des mündlichen Verfahrens, des Verfahrens zur Festsetzung von Schadenersatz und Entschädigung sowie des Kostenfestsetzungsverfahrens und der Prozesskostensicherheit.