====== Verbindliche Sprachen des Übereinkommens ====== Artikel 88 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] legt fest, dass das Übereinkommen in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst ist, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. **Artikel 88 (1)** Dieses Übereinkommen ist in einer Urschrift in deutscher, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. ===== siehe auch ===== Artikel 88 -> [[Sprachen des Übereinkommens]] \\ Regelt die Sprachen, in denen das Übereinkommen verbindlich ist, und die Bedingungen, unter denen andere Sprachfassungen als amtlich betrachtet werden.