====== Unzulässigkeit der Eintragung einer ausschließlichen Lizenz nach der Erklärung ====== Regel 12 (4) der [[Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] (DOEPS) regelt, dass nach Abgabe der Lizenzbereitschaftserklärung die Eintragung einer ausschließlichen Lizenz im Register für den einheitlichen Patentschutz unzulässig ist, es sei denn, die Erklärung wird zurückgenommen. **Regel 12 (4) DOEPS** Nach Abgabe der in Absatz 1 genannten Erklärung ist ein Antrag auf Eintragung einer ausschließlichen Lizenz in das Register für den einheitlichen Patentschutz unzulässig, es sei denn, die Erklärung wird zurückgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 12 DOEPS -> [[Abgabe einer Erklärung durch den Patentinhaber]] \\ Regelt die Unzulässigkeit der Eintragung einer ausschließlichen Lizenz nach Abgabe der Lizenzbereitschaftserklärung.