====== Unterlassungsverfügung ====== Eine Unterlassungsverfügung ist eine gerichtliche Anordnung, die einer Person untersagt, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die gegen Rechte eines anderen verstoßen oder diesen Schaden zufügen könnten. Sie dient primär dem Schutz vor weiteren Verletzungshandlungen und kann sowohl vorläufig als auch dauerhaft erlassen werden. Eine dauerhafte [[Unterlassungsverfügung]] ist ein präventives Mittel, das nicht automatisch nach Feststellung der Verletzung erlassen wird, sondern der gerichtlichen Ermessensentscheidung unterliegt. Für bereits festgestellte Verletzungshandlungen obliegt es dem Beklagten, den mangelnden Wiederholungsrisiko zu beweisen. Für zukünftige Handlungen trägt hingegen der Kläger die Beweislast, basierend auf objektiven (z. B. eindeutige Vorbereitungshandlungen) und subjektiven (z. B. Absicht des Beklagten) Kriterien.((vgl. Entscheidung des Einheitspatentgerichts, Lokalkammer Mailand, 4. November 2024, Az.: UPC_CFI_241/2023)) Artikel 63(2) EPGÜ sieht vor, dass eine dauerhafte [[Unterlassungsverfügung]] durch ein [[Zwangsgeld]] ergänzt werden kann. Diese hat eine doppelte Funktion – sanktionierend und abschreckend – und muss im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft und festgesetzt werden.((Entscheidung des Einheitspatentgerichts, Lokalkammer Mailand, 4. November 2024, Az.: UPC_CFI_241/2023)) ====== siehe auch ===== -> [[Patentverletzung]] \\ Bezeichnet die unbefugte Nutzung, Herstellung, den Verkauf oder das Angebot zum Verkauf eines patentgeschützten Produkts oder Verfahrens.