====== Unberücksichtigte Verfahrensschritte bei Fristüberschreitung ====== Regel 9.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt, dass das Gericht Verfahrensschritte unberücksichtigt lassen kann, wenn Fristen nicht eingehalten werden. **Regel 9.2 EPGVO** Das Gericht kann Verfahrensschritte, Fakten, Beweismittel oder Argumente unberücksichtigt lassen, die von einer Partei nicht innerhalb der vom Gericht festgesetzten oder in dieser Verfahrensordnung vorgesehenen Frist unternommen beziehungsweise beigebracht wurden. ===== siehe auch ===== Regel 9 EPGVO -> [[Befugnisse des Gerichts]] \\ Beschreibt die Befugnisse des Gerichts, prozessuale Maßnahmen anzuordnen und Fristen zu verwalten.