====== Überprüfung der Entscheidung des Gerichts erster Instanz ====== Regel 259 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt das Verfahren zur Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz durch das Berufungsgericht. Regel 259 (1) EPGVO -> [[Einreichung eines Überprüfungsantrags]] \\ Beschreibt die Anforderungen und das Verfahren für die Einreichung eines Antrags auf Überprüfung einer Entscheidung des Gerichts erster Instanz. Regel 259 (2) EPGVO -> [[Fristen für die Einreichung eines Überprüfungsantrags]] \\ Legt die Fristen fest, innerhalb derer ein Antrag auf Überprüfung eingereicht werden muss. Regel 259 (3) EPGVO -> [[Entscheidung über den Überprüfungsantrag]] \\ Regelt, wie das Berufungsgericht über den Überprüfungsantrag entscheidet und welche Maßnahmen ergriffen werden können. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.