====== Übereinkommen ====== Das „Übereinkommen“ bezieht sich auf das [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]], das am 19. Februar 2013 unterzeichnet wurde. Dieses internationale Abkommen bildet die Grundlage für die Schaffung des [[Einheitliches Patentgericht|Einheitlichen Patentgerichts]], das in der [[EU:Europäische Union|Europäischen Union]] operiert. Ziel des Abkommens ist es, ein einheitliches und zentralisiertes Gerichtssystem [-> [[Einheitspatentsystem]]] für die Durchsetzung und Anfechtung europäischer Patente einzuführen und damit die Rechtsdurchsetzung in Patentangelegenheiten in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren. ===== siehe auch ===== EPGÜ -> [[UPC:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.