====== Trennung von Verfahren gegen verschiedene Beklagte ====== Regel 303.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Möglichkeit des Gerichts, das Verfahren in zwei oder mehrere getrennte Verfahren gegen verschiedene Beklagte zu trennen. **Regel 303.2 EPGVO** Das Gericht kann das Verfahren in zwei oder mehrere getrennte Verfahren gegen verschiedene Beklagte trennen. ===== siehe auch ===== Regel 303 -> [[Mehrere Beklagte]] \\ Regelt die Verfahren, wenn mehrere Beklagte beteiligt sind.