====== Struktur des Gerichts erster Instanz ====== Artikel 7 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Struktur des Gerichts erster Instanz, das eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern umfasst. **Artikel 7 (1)** Das Gericht erster Instanz umfasst eine Zentralkammer sowie Lokalkammern und Regionalkammern. ===== siehe auch ===== Artikel 7 -> [[Gericht erster Instanz]] \\ Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.