====== Struktur des Gerichts ====== Artikel 6 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] legt fest, dass das Gericht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei besteht. **Artikel 6 (1)** Das Gericht besteht aus einem Gericht erster Instanz, einem Berufungsgericht und einer Kanzlei. ===== siehe auch ===== Artikel 6 -> [[Gericht]] \\ Beschreibt die Struktur und Aufgaben des Gerichts.