====== Struktur der Gerichtsgebühren ====== Artikel 36 (3) Satz 2 des Übereinkommens beschreibt die Struktur der Gerichtsgebühren. **Artikel 36 (3) Satz 2** Sie umfassen eine Festgebühr in Kombination mit einer streitwertabhängigen Gebühr oberhalb einer vorab festgesetzten Schwelle. ===== siehe auch ===== Artikel 36 (3) -> [[Festsetzung der Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die Festsetzung, Struktur und Zielsetzung der Gerichtsgebühren sowie besondere Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.