====== Streitwertabhängige Gebühr der Verletzungsklage ====== Regel 22.2 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die streitwertabhängige Gebühr, die der Kläger zu entrichten hat, wenn der Wert der Verletzungsklage EUR 500.000 übersteigt. **Regel 22.2 EPGVO** Übersteigt der [[Wert der Verletzungsklage]] EUR 500.000, hat der Kläger eine streitwertabhängige Gebühr für die [[Verletzungsklage]] gemäß Teil 6 zu entrichten. Die Regeln 16.3 bis .5 gelten entsprechend. ===== siehe auch ===== Regel 22 EPGVO -> [[Bestimmung der streitwertabhängigen Gebühr für die Verletzungsklage]] \\ Regelt die Festsetzung des Wertes der Verletzungsklage und die Berechnung der streitwertabhängigen Gebühr.