====== Streithilfeschriftsatz ====== Regel 315 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes im Verfahren. Regel 315.1 EPGVO -> [[Benachrichtigung der Verfahrensparteien und Fristsetzung]] \\ Beschreibt die Benachrichtigung der Verfahrensparteien und die Fristsetzung für die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes. Regel 315.2 EPGVO -> [[Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer]] \\ Regelt die Zustellung von Schriftsätzen an den Streithelfer und den Schutz vertraulicher Informationen. Regel 315.3 EPGVO -> [[Inhalt des Streithilfeschriftsatzes]] \\ Regelt die erforderlichen Angaben, die ein Streithilfeschriftsatz enthalten muss. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 5, Kapitel 6, Abschnitt 5 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 5 – STREITHILFE|Streithilfe]] \\ Regelt die Bestimmungen zur Streithilfe im Rahmen der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.