====== Streithelfer als Partei ======= Regel 315.4 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt, dass der Streithelfer wird als Partei behandelt wird, sofern vom Gericht nicht anders angeordnet. **Regel 315.4 EPGVO** Der [[Streithelfer]] wird als Partei behandelt, sofern vom Gericht nicht anders angeordnet. ===== siehe auch ===== Regel 315 -> [[Streithilfeschriftsatz]] \\ Regelt die Einreichung eines Streithilfeschriftsatzes im Verfahren.