====== Spruchkörper des Gerichts Erster Instanz ====== **Artikel 19 (1) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Die Verfahrensordnung regelt die Zuweisung von Richtern und die Fallzuweisung innerhalb einer Kammer an ihre Spruchkörper. Ein Richter des Spruchkörpers wird im Einklang mit der Verfahrensordnung zum vorsitzenden Richter bestimmt. **Artikel 19 (2) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Die Spruchkörper können im Einklang mit der Verfahrensordnung bestimmte Aufgaben an einen oder mehrere ihrer Richter übertragen. **Artikel 19 (3) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Im Einklang mit der Verfahrensordnung kann für jede Kammer ein ständiger Richter bestimmt werden, der dringende Rechtsstreitigkeiten entscheidet. **Artikel 19 (4) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ In Fällen, in denen die Rechtsstreitigkeit gemäß Artikel 8 Absatz 7 des Übereinkommens von einem Einzelrichter oder gemäß Absatz 3 dieses Artikels von einem ständigen Richter entschieden wird, nimmt dieser alle Aufgaben eines Spruchkörpers wahr. **Artikel 19 (5) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Ein Richter des Spruchkörpers übernimmt im Einklang mit der Verfahrensordnung die Aufgabe des Berichterstatters. ===== siehe auch ===== Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\ EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\