====== Spruchkörper des Gerichts Erster Instanz ======
**Artikel 19 (1) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Die Verfahrensordnung regelt die Zuweisung von Richtern und die Fallzuweisung innerhalb
einer Kammer an ihre Spruchkörper. Ein Richter des Spruchkörpers wird im Einklang mit der
Verfahrensordnung zum vorsitzenden Richter bestimmt.
**Artikel 19 (2) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Die Spruchkörper können im Einklang mit der Verfahrensordnung bestimmte Aufgaben an
einen oder mehrere ihrer Richter übertragen.
**Artikel 19 (3) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Im Einklang mit der Verfahrensordnung kann für jede Kammer ein ständiger Richter
bestimmt werden, der dringende Rechtsstreitigkeiten entscheidet.
**Artikel 19 (4) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
In Fällen, in denen die Rechtsstreitigkeit gemäß Artikel 8 Absatz 7 des Übereinkommens von
einem Einzelrichter oder gemäß Absatz 3 dieses Artikels von einem ständigen Richter entschieden
wird, nimmt dieser alle Aufgaben eines Spruchkörpers wahr.
**Artikel 19 (5) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Ein Richter des Spruchkörpers übernimmt im Einklang mit der Verfahrensordnung die
Aufgabe des Berichterstatters.
===== siehe auch =====
Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\
EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\