====== Sprache der Zwischenanhörung ====== Regel 105.3 EPGVO erlaubt die Durchführung der Zwischenanhörung in jeder Sprache, auf die sich die Parteivertreter geeinigt haben. **Regel 105.3 EPGVO** Der Berichterstatter kann die Zwischenanhörung in jeder Sprache abhalten, auf die sich die Parteivertreter geeinigt haben. ===== siehe auch ===== Regel 105 -> [[Ablauf der Zwischenanhörung]] \\ Legt fest, dass die Zwischenanhörung vorzugsweise per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt wird und beschreibt den Ablauf der Anhörung.