====== Sprache der Patenterteilung ====== Regel 45.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass die Klage auf Nichtigerklärung in der Sprache zu verfassen ist, in der das Patent erteilt wurde. **Regel 45.1 EPGVO** Vorbehaltlich des Absatzes 2 ist die Klage auf Nichtigerklärung in der Sprache zu verfassen, in der das Patent erteilt wurde. ===== siehe auch ===== Regel 45 EPGVO -> [[Sprache der Klage auf Nichtigerklärung]] \\ Regelt die Sprache der Klage auf Nichtigerklärung und die Bedingungen, unter denen diese verwendet wird.