====== Sprache der Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 64 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt die Sprache, in der die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung einzureichen ist. **Regel 64 EPGVO** Regel 45 gilt entsprechend. ===== siehe auch ===== EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#ABSCHNITT 3 – KLAGE AUF FESTSTELLUNG DER NICHTVERLETZUNG|Klage auf Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.