====== Senkung der Jahresgebühren nach Erklärung ====== Artikel 11 (3) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 [-> [[Verordnung über den einheitlichen Patentschutz]]] erlaubt die Senkung der Jahresgebühren nach Eingang einer bestimmten Erklärung. **Artikel 11 (3) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012** Die Jahresgebühren, die nach Eingang der in Artikel 8 Absatz 1 [-> [[Lizenzbereitschaft]]] genannten Erklärung fällig werden, werden gesenkt. ===== siehe auch ===== Artikel 11 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 -> [[Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung]] \\ Regelt die Zahlung der Jahresgebühren für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung sowie die Konsequenzen bei Nichtzahlung.