====== Schwerpunkte des Schulungsrahmens ====== Artikel 19 (2) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] legt die Schwerpunkte des Schulungsrahmens fest, darunter Praktika, Sprachverbesserung und technische Aspekte des Patentrechts. **Artikel 19 (2)** Der Schulungsrahmen weist insbesondere folgende Schwerpunkte auf: a) Praktika bei nationalen Patentgerichten oder bei Kammern des Gerichts erster Instanz mit einem hohen Aufkommen an Patenstreitsachen; b) Verbesserung der Sprachkenntnisse; c) technische Aspekte des Patentrechts; d) Weitergabe von Kenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf das Zivilverfahrensrecht für technisch qualifizierte Richter; e) Vorbereitung von Bewerbern für Richterstellen. ===== siehe auch ===== Artikel 19 -> [[Schulungsrahmen]] \\ Regelt die Einrichtung eines Schulungsrahmens für Richter, um den Sachverstand im Bereich der Patentstreitigkeiten zu verbessern und geografisch breit zu streuen.