====== Schutzschrift ====== Regel 207 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erlaubt einer Person, die eine einstweilige Maßnahme gegen sich erwartet, eine Schutzschrift einzureichen, und beschreibt die Anforderungen an die Schutzschrift. Regel 207 (1) EPGVO -> [[Einreichung einer Schutzschrift]] \\ Erlaubt einer Person, die eine einstweilige Maßnahme gegen sich erwartet, eine Schutzschrift einzureichen. Regel 207 (2) EPGVO -> [[Inhalt der Schutzschrift]] \\ Beschreibt die Anforderungen an den Inhalt der Schutzschrift, einschließlich der Angaben zu den beteiligten Parteien und den relevanten Patenten. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.