====== Schulungsrahmen ======
**Artikel 19 (1) EPGÜ** \\
Um die verfügbare Fachkenntnis auf dem Gebiet der Patentstreitigkeiten zu verbessern und zu vermehren und eine geografisch breite Streuung dieses speziellen Wissens und dieser speziellen Erfahrung sicherzustellen, wird ein __Schulungsrahmen für Patentrichter__ geschaffen, der im Einzelnen in der [[Satzung]] festgelegt wird. Die Einrichtung für diesen Schulungsrahmen befindet sich in Budapest.
**Artikel 19 (2) EPGÜ** \\
Der __Schulungsrahmen__ weist insbesondere folgende Schwerpunkte auf:
a) Praktika bei nationalen Patentgerichten oder bei Kammern des [[Das Gericht erster Instanz|Gerichts erster Instanz]] mit einem hohen Aufkommen an Patenstreitsachen;
b) Verbesserung der Sprachkenntnisse;
c) technische Aspekte des Patentrechts;
d) Weitergabe von Wissen und Erfahrung in Bezug auf Zivilverfahren für [[technisch qualifizierte Richter]];
e) Vorbereitung von Bewerbern für Richterstellen.
**Artikel 19 (3) EPGÜ** \\
Der Schulungsrahmen leistet eine kontinuierliche Schulung. Alle [[Richter des Gerichts]] treten regelmäßig zu Sitzungen zusammen, um die Entwicklungen im Patentrecht zu erörtern und die Kohärenz der Rechtsprechung des [[Gericht|Gerichts]] zu gewährleisten.
Artikel 15 - 19 (Kapitel III) -> [[Richter des Gerichts]] \\
Artikel 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\
-> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
===== siehe auch =====
EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\