====== Schritte des schriftlichen Verfahrens ====== Regel 12.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Einreichung der Klageschrift durch den Kläger und der Klageerwiderung durch den Beklagten sowie die optionalen Einreichungen von Replik und Duplik. Regel 12.1(a) EPGVO -> [[Klageschrift]] \\ Beschreibt die Einreichung der Klageschrift durch den Kläger. Regel 12.1(b) EPGVO -> [[Klageerwiderung]] \\ Beschreibt die Einreichung der Klageerwiderung durch den Beklagten. Regel 12.1(c) EPGVO -> [[Replik]] \\ Beschreibt die optionale Einreichung der Replik auf die Klageerwiderung durch den Kläger. Regel 12.1(d) EPGVO -> [[Duplik]] \\ Beschreibt die optionale Einreichung der Duplik durch den Beklagten. ===== siehe auch ===== Regel 12 EPGVO -> [[Austausch von Schriftsätzen (Verletzungsklage)]] \\ Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik umfasst.