====== Schriftliches Verfahren bei Klage auf Feststellung der Nichtverletzung ====== Regel 62.1 EPGVO beschreibt die Schritte des schriftlichen Verfahrens bei einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung. **Regel 62.1 EPGVO** Das schriftliche Verfahren umfasst: (a) die Einreichung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung (durch den Kläger) [Regel 63], (b) die Einreichung einer Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung (durch den Beklagten) [Regeln 67 und 68] und optional (c) die Einreichung einer Replik auf die Erwiderung auf die Klage auf Feststellung der Nichtverletzung [Regel 69], (d) die Einreichung einer Duplik auf die Replik [Regel 69]. ===== siehe auch ===== Regel 62 -> [[Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Feststellung der Nichtverletzung)]] \\ Beschreibt den Austausch von Schriftsätzen im Verfahren zur Feststellung der Nichtverletzung.