====== Schriftliches Verfahren ====== Regel 10 (a) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt das schriftliche Verfahren, das Teil des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz ist. **Regel 10 (a) EPGVO** Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein schriftliches Verfahren. ===== siehe auch ===== Regel 10 EPGVO -> [[Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)]] \\ Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.