====== Schadensersatzverfahren ====== Regel 10 (d) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt den vierten Abschnitt des Verfahrens, der ein Schadensersatzverfahren beinhaltet, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann. **Regel 10 (d) EPGVO** Das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz umfasst ein Schadensersatzverfahren, welches ein Verfahren zur Offenlegung der Bücher beinhalten kann. ===== siehe auch ===== Regel 10 EPGVO -> [[Verfahrensabschnitte (Verfahren inter partes)]] \\ Beschreibt die verschiedenen Abschnitte des Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz.