====== Sanktionen bei Verstoß gegen die Vertraulichkeit ====== Regel 325 (3) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt die möglichen Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht verhängt werden können. **Regel 325 (3) EPGVO** Bei einem Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht kann das Gericht folgende Sanktionen verhängen: (a) Verhängung einer Geldstrafe; (b) Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Verfahren; (c) andere geeignete Maßnahmen, die das Gericht für erforderlich hält. ===== siehe auch ===== Regel 325 EPGVO -> [[Verpflichtung zur Vertraulichkeit]] \\ Legt die Verpflichtung zur Vertraulichkeit fest, die für alle Beteiligten im Verfahren gilt.