====== Rolle des Vorsitzenden Richters (Verfahrensleitung) ====== Regel 111 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Aufgaben des Vorsitzenden Richters während des mündlichen Verfahrens, einschließlich der Sicherstellung eines fairen, geregelten und effizienten Verfahrens. Regel 111 (a) EPGVO -> [[Befugnisse des Vorsitzenden Richters]] \\ Der Vorsitzende Richter verfügt über alle Befugnisse zur Sicherstellung eines fairen, geregelten und effizienten mündlichen Verfahrens. Regel 111 (b) EPGVO -> [[Entscheidungsreife des Verfahrens]] \\ Der Vorsitzende Richter stellt sicher, dass das Verfahren am Ende der mündlichen Verhandlung in der Hauptsache entscheidungsreif ist. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.