====== Rolle des Berichterstatters ====== Regel 239 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt die Aufgaben des Berichterstatters im Zwischenverfahren vor dem Berufungsgericht, einschließlich der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. Regel 239 (1) EPGVO -> [[Vorbereitungen für die mündliche Verhandlung]] \\ Nach Ablauf der in den Regeln 224 bis 238 genannten Fristen trifft der Berichterstatter alle erforderlichen Vorbereitungen für die mündliche Verhandlung. Regel 239 (2) EPGVO -> [[Ladung zur mündlichen Verhandlung]] \\ Sobald der Berichterstatter das Berufungsverfahren als reif für eine mündliche Verhandlung erachtet, lädt er die Parteien zur mündlichen Verhandlung. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.