====== Klage gegen den Patentinhaber ====== Regel 42.1 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) legt fest, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist. **Regel 42.1 EPGVO** Jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents ist gegen den Inhaber des Patents zu richten. ===== siehe auch ===== Regel 42 EPGVO -> [[Klage gegen den Patentinhaber]] \\ Beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift und die Notwendigkeit, die Klage gegen den Inhaber zu richten.