====== Richtung der Klage ====== Regel 42 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist. **Regel 42 (1) EPGVO** Jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents ist gegen den Inhaber des Patents zu richten. ===== siehe auch ===== Regel 42 EPGVO -> [[Klage gegen den Patentinhaber]] \\ Bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist und beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift.