====== Richtung der Feststellungsklage ====== Regel 61 (2) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) regelt, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist. **Regel 61 (2) EPGVO** Die Feststellungsklage ist gegen den Inhaber des Patents oder gegen den Lizenznehmer zu richten, der eine Verletzung geltend gemacht oder eine Bestätigung gemäß Absatz 1(b) nicht erteilt bzw. verweigert hat. ===== siehe auch ===== Regel 61 EPGVO -> [[Feststellung der Nichtverletzung]] \\ Erlaubt einer Person, die eine Handlung vornimmt oder vorzunehmen beabsichtigt, eine Klage auf Feststellung der Nichtverletzung gegen den Patentinhaber oder Lizenznehmer zu erheben.