====== Registrierung beim Sekretariat der Vereinten Nationen ====== Artikel 85 (3) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] beschreibt die Aufgabe des Verwahrers, das Übereinkommen beim Sekretariat der Vereinten Nationen zu registrieren. **Artikel 85 (3)** Der Verwahrer lässt dieses Übereinkommen beim Sekretariat der Vereinten Nationen registrieren. ===== siehe auch ===== Artikel 85 -> [[Aufgaben des Verwahrers]] \\ Beschreibt die Aufgaben des Verwahrers im Zusammenhang mit dem Übereinkommen.