====== Registerführung ======
**Artikel 24 (1) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
In den vom Präsidium erlassenen Regelungen für die Kanzlei werden die Einzelheiten über die Führung des Registers des Gerichts festgelegt.
**Artikel 24 (2) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Die Verfahrensordnung regelt den Zugang zu den Akten der Kanzlei.
===== siehe auch =====
Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\
EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\