====== Registerführung ====== **Artikel 24 (1) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ In den vom Präsidium erlassenen Regelungen für die Kanzlei werden die Einzelheiten über die Führung des Registers des Gerichts festgelegt. **Artikel 24 (2) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Die Verfahrensordnung regelt den Zugang zu den Akten der Kanzlei. ===== siehe auch ===== Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\ EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\