====== Registereintrag ====== Regel 350 (5) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass alle Entscheidungen in das Register aufgenommen werden. **Regel 350 (5) EPGVO** Alle Entscheidungen werden in das Register aufgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 350 EPGVO -> [[Entscheidungen]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Inhalte einer Entscheidung des Gerichts, einschließlich der Entscheidungsgründe und der Anordnung des Gerichts.