====== Regelmäßige Überprüfung der Gebühren ====== Artikel 36 (3) Satz 6 des Übereinkommens beschreibt die regelmäßige Überprüfung der Gebühren. **Artikel 36 (3) Satz 6** Die Höhe der Gerichtsgebühren wird vom Verwaltungsausschuss regelmäßig überprüft. ===== siehe auch ===== Artikel 36 (3) -> [[Festsetzung der Gerichtsgebühren]] \\ Beschreibt die Festsetzung, Struktur und Zielsetzung der Gerichtsgebühren sowie besondere Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen.