====== Regel 78 - Sonstige Anträge ====== Regel 78 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) behandelt die verschiedenen sonstigen Anträge, die im Verfahrensverlauf gestellt werden können. Regel 78 (1) EPGVO -> [[Vorlage sonstiger Anträge]] \\ Beschreibt die Anforderungen und Formalitäten für die Einreichung sonstiger Anträge beim Gericht. Regel 78 (2) EPGVO -> [[Prüfung und Entscheidung über sonstige Anträge]] \\ Regelt die Prüfung und Entscheidung über sonstige Anträge, einschließlich der Möglichkeit, eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Regel 78 (3) EPGVO -> [[Gebühren für sonstige Anträge]] \\ Legt die Gebühren fest, die für die Einreichung und Bearbeitung sonstiger Anträge erforderlich sind. Regel 78 (4) EPGVO -> [[Mitteilung der Entscheidung über sonstige Anträge]] \\ Regelt die Mitteilung der Entscheidungen des Gerichts über sonstige Anträge an die Parteien. ===== siehe auch ===== EPGVO -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] \\ Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.