====== Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken ====== Regel 257 (1) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) bestimmt, dass auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln Anwendung finden. **Regel 257 (1) EPGVO** Auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten finden das Recht der Europäischen Union über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen [Verordnung (EU) 2020/1784] sowie die in diesem Abschnitt enthaltenen Regeln, insbesondere Regel 271.2, Anwendung. ===== siehe auch ===== Regel 257 EPGVO -> [[Anwendbares Recht auf die Zustellung der Klageschrift]] \\ Legt fest, welches Recht auf die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet und wie der Begriff "Klageschrift" in diesem Kontext auszulegen ist.