====== Reaktion auf die Wahl des Beklagten ====== Regel 29A (e) der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) beschreibt, dass die Erwiderung auf die Widerklage die Reaktion des Klägers und des Inhabers auf die vom Beklagten gegebenenfalls getroffene Wahl gemäß Artikel 33 Absatz 3 des Übereinkommens und Regel 37.4 enthalten muss. **Regel 29A (e) EPGVO** Die Erwiderung auf die Widerklage auf Nichtigerklärung muss die Reaktion des Klägers und des Inhabers auf die vom Beklagten gegebenenfalls getroffene Wahl gemäß Artikel 33 Absatz 3 des Übereinkommens und Regel 37.4 enthalten. ===== siehe auch ===== Regel 29A EPGVO -> [[Inhalt der Erwiderung auf die Widerklage]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Dokumente, die in der Erwiderung auf die Widerklage enthalten sein müssen.