====== Prozessuale Fristen während der Aussetzung ====== Regel 296.3 der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]] (EPGVO) erläutert, wie sich die Aussetzung des Verfahrens auf prozessuale Fristen auswirkt und wann diese erneut zu laufen beginnen. **Regel 296.3 EPGVO** Solange das Verfahren ausgesetzt ist, laufen die prozessualen Fristen nicht. An dem Tag, an dem die Aussetzung des Verfahrens endet, beginnen die prozessualen Fristen erneut zu laufen. ===== siehe auch ===== Regel 296 EPGVO -> [[Dauer und Wirkung einer Aussetzung des Verfahrens|Dauer und Wirkung einer Aussetzung des Verfahrens]] \\ Behandelt die Dauer und Wirkung einer Aussetzung des Verfahrens.