====== Präambel ====== Die Präambel [-> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#Präambel]]] ist der einleitende Abschnitt der [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts]]. In der Präambel der Verfahrensordnung wird klargestellt, dass die Ordnung in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht und seiner Satzung angewendet und ausgelegt werden soll. Zudem werden grundlegende Prinzipien wie Verhältnismäßigkeit, Flexibilität, Fairness und Billigkeit betont, die die Durchführung der Verfahren leiten sollen, um eine gerechte, effiziente und qualitative Entscheidung zu gewährleisten. Präambel.1 -> [[Vorrang des Übereinkommens und der Satzung]] \\ Beschreibt die Vorrangstellung des Übereinkommens und der Satzung gegenüber der Verfahrensordnung im Falle eines Konflikts. Präambel.2 -> [[Anwendung und Auslegung der Verfahrensordnung]] \\ Regelt die Anwendung und Auslegung der Verfahrensordnung auf der Grundlage der Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, Flexibilität, Fairness und Billigkeit. Präambel.3 -> [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]] \\ Erläutert die Berücksichtigung von Art und Komplexität jedes Verfahrens im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Präambel.4 -> [[Flexibilität der Verfahrensvorschriften]] \\ Beschreibt die flexible und ausgewogene Anwendung der Verfahrensvorschriften durch die Richter. Präambel.5 -> [[Fairness und Billigkeit]] \\ Stellt sicher, dass die berechtigten Interessen aller Parteien berücksichtigt werden. Präambel.6 -> [[Qualität der Entscheidungen]] \\ Sichert die Anwendung und Auslegung der Verfahrensordnung, um Entscheidungen von höchster Qualität zu gewährleisten. Präambel.7 -> [[Effizienz des Verfahrens]] \\ Regelt die Durchführung des Verfahrens, um eine zeitnahe mündliche Verhandlung in der ersten Instanz zu ermöglichen. Präambel.8 -> [[Einheitliche Anwendung und Auslegung]] \\ Betont die einheitliche Anwendung und Auslegung der Verfahrensordnung durch alle Kammern der ersten Instanz und das Berufungsgericht. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts#Präambel]] \\ Einleitender Abschnitt der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts.