====== Personal ======
**Artikel 16 (1) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Die Beamten und sonstigen Bediensteten des Gerichts unterstützen den Präsidenten des Berufungsgerichts, den Präsidenten des Gerichts erster Instanz, die Richter und den Kanzler. Sie unterstehen dem Kanzler unter Aufsicht des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
**Artikel 16 (2) [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\
Der Verwaltungsausschuss erlässt das Statut der Beamten und sonstigen Bediensteten des Gerichts.
===== siehe auch =====
Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\
EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\
EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\