====== Personal ====== Artikel 16 der [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] (EPGS) regelt die Unterstützung der Gerichtsfunktionäre durch die Beamten und Bediensteten sowie die Erstellung des Statuts für diese. Artikel 16 (1) EPGS -> [[Unterstützung durch Beamte und Bedienstete]] \\ Beschreibt die Aufgaben und die Unterstellung der Beamten und Bediensteten des Gerichts. Artikel 16 (2) EPGS -> [[Statut der Beamten und Bediensteten]] \\ Regelt die Erstellung des Statuts der Beamten und Bediensteten durch den Verwaltungsausschuss. ===== siehe auch ===== Anhang 1 EPGÜ, Kapitel II, Abschnitt 1 -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts#Abschnitt 1 : Gemeinsame Bestimmungen|Gemeinsame Bestimmungen]] \\ Legt allgemeine organisatorische Bestimmungen fest, die für das gesamte Gericht gelten.