====== Patentinhaber ====== Ein Patentinhaber ist die Person oder juristische Entität, der das exklusive Recht zur Nutzung, Verwertung und Durchsetzung des [[Patent|Patents]] rechtlich zugestanden wird, zumeist diejenige, die als solcher im [[Patentregister]] eingetragen ist. ===== siehe auch ===== Artikel 2 (g) EPGÜ -> [[Patent]] \\ Bezeichnet ein europäisches Patent und/oder ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung.