====== Optionale Inhalte der Schutzschrift ====== Regel 207.3 EPGVO beschreibt optionale Angaben, die in einer Schutzschrift enthalten sein können. **Regel 207.3 EPGVO** Die Schutzschrift kann enthalten: (a) die vorgebrachten Tatsachen, die auch ein Bestreiten der Tatsachen beinhalten können, auf die sich der mutmaßliche Antragsteller vermutlich stützen wird, und/oder, falls einschlägig, die Behauptung, das Patent sei nichtig, und die Gründe für diese Behauptung; (b) alle verfügbaren schriftlichen Beweismittel; (c) rechtliche Ausführungen, einschließlich der Gründe, warum ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen abgelehnt werden sollte. ===== siehe auch ===== Regel 207 -> [[Schutzschrift]] \\ Erlaubt einer Person, die eine einstweilige Maßnahme gegen sich erwartet, eine Schutzschrift einzureichen, und beschreibt die Anforderungen an die Schutzschrift.