====== Nichtigkeitsklage ====== Eine [[Nichtigkeitsklage]] oder [[Nichtigkeitswiderklage]] kann gemäß Artikel 33 Abs. 8 EPGÜ [-> [[Klagen ohne vorherigen Einspruch]]] auch dann erhoben werden, wenn ein Verfahren vor dem EPA (z. B. [[EP:Einspruch]] oder [[EP:Beschwerde]]) anhängig ist. Parallele Verfahren sind ausdrücklich zulässig.((EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 11. Oktober 2024 – UPC_CFI_300/2023))