====== Neuer Antrag bei Berufung ====== Regel 378.4 EPGVO erläutert, dass bei einer Berufung ein neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden muss. **Regel 378.4 EPGVO** Im Falle einer Berufung ist ein neuer Antrag zu stellen. ===== siehe auch ===== Regel 378 -> [[Antrag auf Prozesskostenhilfe]] \\ Beschreibt das Verfahren zur Beantragung von Prozesskostenhilfe.