====== Multinationale Zusammensetzung der Spruchkörper ====== Artikel 8 (1) des [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] legt fest, dass alle Spruchkörper des Gerichts erster Instanz multinational zusammengesetzt sind und aus drei Richtern bestehen, mit Ausnahmen gemäß Absatz 5 und Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe a. ===== siehe auch ===== Artikel 8 -> [[Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz]] \\ Regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz, einschließlich der multinationalen Zusammensetzung und der Zuweisung von Richtern aus dem Richterpool.